EG Verordnung und aktualisierte Sicherheitsdatenblätter
2015 | EG Verordnung und aktualisierte Sicherheitsdatenblätter
Zum 1. Juni 2015 ist die EG-Verordnung Nr. 1972/2008 (= CLP-Verordnung) auf die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen anzuwenden. Als Lieferant von Gemischen wird die Arichemie ab dem 1. Juni Verkaufsprodukte entsprechend kennzeichnen.
Damit die Kunden der Arichemie die eingesetzten Pigment-Präparationen in ihren Gemischen einstufen können, wird bereits seit längerem unter Kap.2 der Sicherheitsdatenblätter sowohl die Einstufung gemäß der „alten“ Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EC mit R-und S-Sätzen, als auch die CLP-Einstufung mit H- und P-Sätzen genannt.
Die bisher kennzeichnungsfreien Serien der Arichemie werden auch in Zukunft keine Gefahrstoffe werden und keine Gefahrenpiktogramme erhalten.
Für die wässrigen Produkte mit Topfkonservierung kommt jedoch eine europäische Sonderregelung zum Tragen.
Die von Arichemie verwendeten Konservierer mit allergenen Potenzialen führen zum EU_H208: /Enthält… (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. /Zu betonen ist, dass dieser Satz Allergiker besonders//schützen soll. Für Normalverbraucher wird die Kennzeichnungsgrenze um den Faktor 10 unterschritten und diese Produkte sind nicht sensibilisierend. Arichemie setzt weiterhin altbewährte Produkte, die in niedrigen Dosen sicher vor Keimen schützen ein und wird diese nicht durch unbekannte Mischungen ersetzen, die den EUH Satz durch eine Vielzahl von Einzelkomponenten unterschreiten.
Damit die Kunden der Arichemie ihre Produkte diesbezüglich einstufen können, können die Konzentrationsbereiche aus Kapitel 3 verwendet werden. Genauere Angaben sind auf Anfrage erhältlich.